Feststehende Signale

[64] Feststehende Signale (fixed signal; signal fixe; segnale fisso) sind die auf der freien Strecke und in den Bahnhöfen dauernd angebrachten Signaleinrichtungen, mit denen an einer bestimmten Stelle Aufträge und Mitteilungen[64] zur Regelung des Zug- und Verschiebedienstes gegeben werden.

In den österreichischen Signalvorschriften ist der Begriff der feststehenden Signale ausdrücklich vorgesehen. Es werden dort darunter die Vorsignale, die Raumabschluß-, Einfahr-, Wege- und Ausfahrsignale, die ständigen Langsamfahrsignale auf der Strecke, die Verschubsignale, die Weichensignale und die Signale zur Kennzeichnung des Wasserkrans zusammengefaßt.

Die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands kennt den Begriff der feststehenden Signale nicht, dagegen findet er sich auch in vielen anderen, z.B. in den französischen, belgischen und holländischen Signalvorschriften. Die belgischen Signalvorschriften rechnen zu den signaux fixes de la voie, die signaux à distance, die disques d'arrêt, die sémaphores und außerdem pétards adaptés a certains appareils fixes de la voie.

In den holländischen Vorschriften werden, wie in den österreichischen, unter den feststehenden Signalen (vaste seinen) auch die Weichensignale und die Signale am Wasserkran aufgeführt.

Die Streckenläutewerke zählen nirgends zu den feststehenden Signalen.

Hoogen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 64-65.
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