[36] Güterwagenparkverzeichnisse (états de materiel roulant; elenchio generali dei veicoli) sind Nachweise der den einzelnen Bahnverwaltungen gehörenden oder in ihren Wagenpark eingestellten Güterwagen. Von den dem VDEV. angehörenden Bahnverwaltungen werden G. auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung des VDEV. vom 31. Juli 1882 nach einheitlichen Grundsätzen zusammengestellt und von der geschäftsführenden Verwaltung des Vereines herausgegeben. Die Verzeichnisse führen die Güterwagen entweder nach der Nummernfolge oder nach Gattungen getrennt, einzeln oder unter reihenweiser Zusammenfassung der Wagennummern auf. Sie müssen nach dem genannten Vereinsbeschluß folgende Angaben enthalten: Gattung und Nummer der Wagen, Zahl der Wagen mit Bremse und ohne Bremse, Achsenzahl, innere Länge, Breite und Höhe der Seitenwände, Ladefläche, Laderaum, Radstand, durchschnittliches Eigengewicht und Ladegewicht. Außerdem ist stets anzugeben, ob die Wagen mit Vereinslenkachsen versehen sind. Die Angaben über den Laderaum sind nicht nur für bedeckte, sondern auch für offene Wagen mit Bordwänden zu machen, soweit es sich nicht um Plattformwagen oder um Wagen handelt, deren Seitenbords weniger als 200 mm hoch sind. Schmalspurwagen, Bahndienst- und Arbeitswagen werden neuerdings nicht mehr anfgenommen. Die Verzeichnisse, die durch Nachträge auf dem Laufenden zu erhalten sind, werden für Zwecke der Wagenverteilung und Wagenbenutzung, bei Abrechnung der Wagenmieten und der Wiederherstellungskosten sowie der Erledigung von Erstattungsansprüchen und Beschwerden verwendet.
Marx.