[290] Gepäckbrücke oder Gepäcksteg (luggage bridge; passerelle à bagages; passerella bagagli) dient ebenso wie der Gepäcktunnel (s.d.) in Verbindung mit Hebevorrichtungen dazu, das der Eisenbahn übergebene, in Gepäckkarren verladene Gepäck schienenfrei und möglichst ohne Kreuzung der Wege der Reisenden von der Gepäckannahmestelle zum Bahnsteig und vom Bahnsteig zur Gepäckausgabestelle zu befördern; bei durchgehendem Gepäck dienen G. auch zur Beförderung von Bahnsteig zu Bahnsteig. Bisweilen werden G. auch zur Beförderung der Postkarren und des Eilgutes verwendet.
G. kommen im allgemeinen nur da zur Anwendung, wo die Gleis- und Bahnsteiganlage in so tiefem Einschnitt liegt, daß man die, die Gleis- und Bahnsteiganlage überquerenden Brücken an die Gepäckabfertigungsräume ohne wesentlichen Höhenunterschied anschließen kann, so daß das Gepäck auf seinem Wege von der Gepäckabfertigung zu dem Bahnsteig oder umgekehrt nur einmal mittels Aufzugs (Förderband, Rutsche) zu senken und zu heben ist. G. finden sich daher viel seltener als Gepäcktunnel. Sie haben ebenso wie die Personenbrücken gegenüber den Tunnels den Nachteil, daß sie die Übersicht über die Bahnanlagen und insbesondere die Sichtbarkeit der Signale beschränken, weshalb man sich auch zur Anwendung insbesondere von Längsbrücken, etwa von einem Kopfgebäude oder von einem über den Gleisen liegenden Gebäude eines Bahnhofs in Durchgangsform aus nur ungern entschließen wird. Sie haben ferner den Gepäcktunnels gegenüber den Nachteil der erforderlichen größeren Hubhöhe der Aufzüge.
Die Mindestbreite der G. beträgt, wie die der Gepäcktunnel (s.d.), je nach den Abmessungen der Gepäckkarren 3∙0 bis 4∙0 m. Die geringste Höhe der G. über Schienenoberkante beträgt 4∙8 m zuzüglich der Konstruktionshöhe und eines kleinen Spielraums, also selbst, wenn man die Geländer oder Seitenwände als Hauptträger ausbildet, so daß als[290] Konstruktionshöhe nur die der Querträger und des Fußbodens in Frage kommt, mindestens etwa 5∙20 m bis 5∙40 m. Die G. liegen entweder als offene, nur von Geländern eingefaßte Stege innerhalb hoher Bahnsteighallen, oder oberhalb von niedrigen Bahnsteigdächern oder vor Kopf einer Bahnsteighalle oder über unbedeckten Bahnsteigen und bedürfen dann eines eigenen Regenschutzes.
Die Anzahl und Lage der G. hängt, wie die der Gepäcktunnel, außer von der Stellung der Gepäckabfertigungsräume zu der Bahnsteiganlage wesentlich von der Frage ab, ob Gepäckbahnsteige vorhanden sind und ferner auch von der Anzahl und Lage der Personenbrücken und von der Anordnung der Bahnsteigtreppen (vgl. Gepäcktunnel, Personentunnel). Die Aufzüge müssen an eine Querbrücke ebenso, wie an einen Quertunnel, seitlich angeschlossen werden, so daß die Einfahrt der Gepäckkarren mit einer Wendung im rechten Winkel erfolgt, wozu ausreichend Platz vorhanden sein muß. Die Gepäckaufzüge sollen, wenn sie unten auf Personenbahnsteigen münden, tunlichst in deren Mitte stehen, um den Personenverkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen. G. finden sich beispielsweise in Darmstadt und Lübeck. Wegen ihrer Stellung auf Gepäckbahnsteigen (s.d.).
Eigenartige Anordnungen zeigen die Hauptbahnhöfe Hamburg und Kopenhagen. In Hamburg (vgl. Empfangsgebäude) liegen Gepäckannahme und Gepäckausgabe an beiden Enden des die ganze Bahnsteiganlage überquerenden Empfangsgebäudes. Die beide verbindende G. geht längs der übrigen Räume des Empfangsgebäudes quer über die Bahnsteiganlage hinweg; jedoch erstrecken sich die Wartesäle mit einer durch Treppen angeschlossenen erhöhten Estrade und mit den an diese anschließenden Damen- und Speiseräumen noch über die kastenartig darunter entlang geführte G. hinweg.
Auch in Kopenhagen (Abb. 209) überquert das Empfangsgebäude die ganze Bahnsteiganlage. Hier erfolgt aber der Zugang für Reisende und Gepäck in der Richtung der Gleise von einem gleichfalls diese überbrücken den Vorplatz aus, von dem man durch die Eingangshalle in eine große Querhalle kommt. In diese ist die Gepäckabfertigung (Annahme und Ausgabe), gleichfalls die Gleisanlage überquerend, so eingebaut, daß dadurch die Querhalle in Zugangshalle und Ankunftshalle, jede mit Bahnsteigtreppen ausgerüstet, geschieden wird. Die Gepäckabfertigung wurde so mit den darunter liegenden Gepäckbahnsteigen durch Aufzüge verbunden.
Cauer.