[265] Merkzeichen (mark-piles; poteaux d'arrêt), auch Markierpfähle, Distanzpfähle, Sicherheitsmarken, Signalschwellen genannt.
Das M. hat zwischen zusammenlaufenden Schienensträngen, wie z.B. bei Gleisverschlingungen, Gleiskreuzungen, Weichen, Drehscheibengleisen jene Stelle anzugeben, über die hinaus die Fahrzeuge auf dem einen Gleis nicht vorgeschoben werden können, ohne den Durchgang auf dem andern Gleis zu behindern. Der Ort für die Anbringung des M. ist daher von der größten Breite der Fahrzeuge abhängig; so wird auf Vollbahnen das M. meist dort angeordnet, wo die Gleisachsen bereits einen Abstand von 3∙43∙5 m haben (Abb. 305).
Die M. sind entweder Pflöcke aus Holz oder Stein (Abb. 306), die meist weiß und rot gestrichen sind, ferner aus Eisen oder Ton, die entweder weiß und rot gestrichen oder wegen größerer Dauerhaftigkeit auch weiß und rot emailliert sind. Statt der Pflöcke findet man (in Österreich allgemein) auch eine bis auf Schienenhöhe zwischen den Schienensträngen eingelegte weiß gestrichene Holz- oder Eisenschwelle (Abb. 307).
Auch verwendet man an den Schienenfüßen der beiden Schienenstränge gut sichtbar angebrachte Sicherheitsmarken oder man streicht die äußeren Seitenflächen der zusammenlaufenden Schienenstränge auf kurze Länge mit weißer und roter Ölfarbe.
Die meiste Verbreitung haben die Pflöcke oder Pfähle und dann die Schwellen gefunden; letztere haben den Vorzug, daß sie bei richtiger Auffüllung der Bettung kein Hindernis für die zwischen den Gleisen tätigen Bahnbeamten sind, während die über die Bettung vorstehenden Pflöcke immerhin eine Fallgefahr bilden. Die Erhaltung des Anstrichs ist aber mit größeren Kosten verbunden.
Sowohl die TV. des VDEV. als die Betriebsordnung für die HB. und die Bahnordnung für die NB. Deutschlands enthalten Bestimmungen über die Anordnung von M.
Dolezalek.