Reiseunfallversicherung

[192] Reiseunfallversicherung. Eine solche übernehmen zahlreiche Versicherungsgesellschaften in verschiedenen Abarten, u.zw. meist in der Form allgemeiner Reiseversicherung, gültig für Unfälle und Verkehrsmittel aller Art in einem bestimmten Gebiet oder in Form besonderer R. für Bahn- und Schiffsverkehr, u.zw. für ein oder mehrere Jahre oder für Lebenszeit des Versicherten oder aber nur für die Dauer einer Reise. Im Fall des Todes des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen in der Regel den vollen versicherten Betrag, bei gänzlicher oder teilweiser Invalidität des Versicherten erhält dieser bestimmte Prozentsätze der Versicherungssumme, die Polizzen werden insbesonders bei Versicherungen, die bloß für eine Reise gelten, vielfach bei den Stationskassen oder auch mit Automaten verkauft.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 192.
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