Richtungsgleise

[215] Richtungsgleise, zu einer Gruppe vereinigte Gleise eines Verschiebebahnhofs, auf dem die Wagen der von den Strecken eingelaufenen Züge sowie die von angeschlossenen Ladeanlagen, von einer Werkstätte u.s.w. gekommenen Züge nach Richtungen und Zuggattungen sowie nach angeschlossenem Ortsgüterbahnhof, Hafenbahnhof, Umladebühne, Werkstätte u.s.w. getrennt werden, so daß auf jedem R. im allgemeinen ein neuer Zug, zunächst mit bunter Folge der Wagen gebildet wird. Züge, die diese bunte Wagenfolge bei behalten (Fernzüge), läßt man zweckmäßig unmittelbar aus den R. ausfahren, die dann also zugleich als Ausfahrgleise benutzt werden (vgl. Verschiebebahnhöfe).

Cauer.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 215.
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