[225] Rjäsan-Uralsker E.-G.1 Die Stammbahn der Gesellschaft war die Rjäsan-Koslow-Bahn, eine der ertragreichsten Bahnen Rußlands. In 2 Punkten war die Verwaltung dieser Bahn freier als die der meisten übrigen Bahnen, nämlich in der Feststellung der Tarife und darin, daß der Staat an dem Reingewinn des Unternehmens keinen Anteil hatte. 1891 leitete das Finanzministerium auf eine Abänderung dieser Bestimmungen abzielende Verhandlungen ein, die die R. vor die Entscheidung stellte, entweder die Vorrechte aufzugeben oder am 12. März 1895 verstaatlicht zu werden. Die Rjäsan-Koslow-Bahn wählte Ersteres. Der kaiserliche Befehl vom 11. Januar 1892 regelte sodann die Verhältnisse neu. Hierbei wurde die Gesellschaft in R. umbenannt. Sie erhielt die Staatsbahn Koslow-Ssaratow (423 Werst) in Pacht, ferner wurde ihr der Bau mehrerer Bahnen sowohl im europäischen als auch im asiatischen Rußland übertragen.
Die Konzessionsdauer endet am 5. September 1947 das Auskaufsrecht des Staates tritt am 1. Januar 1917 in Kraft.[225]
Der R. gehören folgende Linien:
Das Gesamtnetz der Gesellschaft umfaßte Ende 1914 4124 Werst (= 4400 km). Vollspurbahnen 3656 Werst (= 3900 km), davon 587 Werst (= 626 km) 2gleisige Strecken und 468 Werst (= 499 km) Schmalspurbahnen.
Das Gesellschaftskapital bestand Ende 1910 aus:
vom Staate garantierten | |
Aktien | 7,400.494 Rubel |
vom Staate garantierten | |
Obligationen | 339,284.428 Rubel |
dazu das Anlagekapital der | |
Staatsbahn Koslow- | |
Ssaratow | 68,496.004 Rubel |
sonstigen staatlichen | |
Baudarlehen | 182.589 Rubel |
Befördert wurden:
1910 | 1913 | 1914 | |
Personen | 6∙0 | 6∙7 | 7∙2 Mill. |
Güter | 670∙7 | 618∙2 | 647∙9 Mill. Pud. |
Mertens.
1 | Über die Entstehungsgeschichte der großen Privatbahngruppen vgl. Russische Eisenbahnen. Geschichte (I), Finanzierung (II). |
Buchempfehlung
Als einen humoristischen Autoren beschreibt sich E.T.A. Hoffmann in Verteidigung seines von den Zensurbehörden beschlagnahmten Manuskriptes, der »die Gebilde des wirklichen Lebens nur in der Abstraction des Humors wie in einem Spiegel auffassend reflectirt«. Es nützt nichts, die Episode um den Geheimen Hofrat Knarrpanti, in dem sich der preußische Polizeidirektor von Kamptz erkannt haben will, fällt der Zensur zum Opfer und erscheint erst 90 Jahre später. Das gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren, der Jurist Hoffmann ist zu dieser Zeit Mitglied des Oberappellationssenates am Berliner Kammergericht, erlebt er nicht mehr. Er stirbt kurz nach Erscheinen der zensierten Fassung seines »Märchens in sieben Abenteuern«.
128 Seiten, 5.80 Euro