Rjäsan-Uralsker E.-G.

[225] Rjäsan-Uralsker E.-G.1 Die Stammbahn der Gesellschaft war die Rjäsan-Koslow-Bahn, eine der ertragreichsten Bahnen Rußlands. In 2 Punkten war die Verwaltung dieser Bahn freier als die der meisten übrigen Bahnen, nämlich in der Feststellung der Tarife und darin, daß der Staat an dem Reingewinn des Unternehmens keinen Anteil hatte. 1891 leitete das Finanzministerium auf eine Abänderung dieser Bestimmungen abzielende Verhandlungen ein, die die R. vor die Entscheidung stellte, entweder die Vorrechte aufzugeben oder am 12. März 1895 verstaatlicht zu werden. Die Rjäsan-Koslow-Bahn wählte Ersteres. Der kaiserliche Befehl vom 11. Januar 1892 regelte sodann die Verhältnisse neu. Hierbei wurde die Gesellschaft in R. umbenannt. Sie erhielt die Staatsbahn Koslow-Ssaratow (423 Werst) in Pacht, ferner wurde ihr der Bau mehrerer Bahnen sowohl im europäischen als auch im asiatischen Rußland übertragen.

Die Konzessionsdauer endet am 5. September 1947 – das Auskaufsrecht des Staates tritt am 1. Januar 1917 in Kraft.[225]

Der R. gehören folgende Linien:


Rjäsan-Uralsker E.-G.

Das Gesamtnetz der Gesellschaft umfaßte Ende 1914 4124 Werst (= 4400 km). Vollspurbahnen 3656 Werst (= 3900 km), davon 587 Werst (= 626 km) 2gleisige Strecken und 468 Werst (= 499 km) Schmalspurbahnen.

Das Gesellschaftskapital bestand Ende 1910 aus:


vom Staate garantierten
Aktien7,400.494 Rubel
vom Staate garantierten
Obligationen339,284.428 Rubel
dazu das Anlagekapital der
Staatsbahn Koslow-
Ssaratow68,496.004 Rubel
sonstigen staatlichen
Baudarlehen182.589 Rubel

Befördert wurden:


1910 1913 1914
Personen 6∙0 6∙7 7∙2 Mill.
Güter670∙7618∙2647∙9 Mill. Pud.

Mertens.

1

Über die Entstehungsgeschichte der großen Privatbahngruppen vgl. Russische Eisenbahnen. Geschichte (I), Finanzierung (II).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 225-226.
Lizenz:
Faksimiles:
225 | 226
Kategorien:

Buchempfehlung

Grabbe, Christian Dietrich

Hannibal

Hannibal

Grabbe zeigt Hannibal nicht als großen Helden, der im sinnhaften Verlauf der Geschichte eine höhere Bestimmung erfüllt, sondern als einfachen Menschen, der Gegenstand der Geschehnisse ist und ihnen schließlich zum Opfer fällt. »Der Dichter ist vorzugsweise verpflichtet, den wahren Geist der Geschichte zu enträtseln. Solange er diesen nicht verletzt, kommt es bei ihm auf eine wörtliche historische Treue nicht an.« C.D.G.

68 Seiten, 4.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon