Selbstkosten

[29] Selbstkosten der Beförderung von Personen und Gütern, die Summe der Ausgaben, die der Bahnverwaltung aus der Durchführung des Beförderungsgeschäftes selbst erwachsen. Die Erfassung dieser S. ist äußerst schwierig und kann mit voller Sicherheit nie gelingen.

Vgl. die ausführlichere Behandlung dieses Gegenstandes in den Art. Betriebsergebnisse, Bd. II, S. 299 ff. und Gütertarife, Bd. V, S. 456.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 9. Berlin, Wien 1921, S. 29.
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