[76] Unterstützungskassen, Hilfskassen und Fonds mit der Bestimmung, ihren Mitgliedern, deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Krankheits-, Sterbe- und Notfällen Geldaushilfen zu gewähren. Zumeist beschränken sich U. auf Gewährung fallweiser Zuwendungen. Fortlaufende Unterstützungsbeiträge werden gewöhnlich aus Pensionskassen oder unmittelbar aus Mitteln der Bahnverwaltungen geleistet.
U. werden entweder von den Bediensteten selbst auf vereinsmäßiger (genossenschaftlicher) Grundlage errichtet oder sie bilden eine Einrichtung der Verwaltungen und werden ihnen von letzteren zur Erfüllung ihres Zwecks die nötigen Mittel zugewendet (gewöhnlich verwendet man hiefür bestimmte Einnahmequellen,[76] so z.B. Strafgelder). Vielfach sind U. mit Kranken und Sterbekassen verbunden (s.d.); (s. auch Beamtenvereine und Eisenbahnunterstützungsfonds).