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Die innere Krisis, deren Widerspiegelung in einem Teil der Presse offenbar dem Inland, der Front und dem Ausland ein irreführendes Bild gegeben hat, entstand im Juli, von Nebenpunkten abgesehen, aus drei Ursachen:
1. Aus dem Unwillen über die fortwährende Rücksichtnahme der Regierung auf die alldeutsche Demagogie und dem festen Willen, daß vor Eintritt in das vierte Kriegsjahr eine unbezweifelbare ehrliche Probe auf die Aufrichtigkeit der ausländischen Friedensformeln gemacht werde. Das war politisch um so richtiger, als er der öffentlichen Feststellung der Einheit unseres eigenen Kriegsprogramms mit dem unserer Verbündeten diente, welche ebensowenig für ein deutsches Belgien fechten würden wie wir für ein österreichisches Venedig. Da die Friedensresolution2 gefaßt wurde in Kenntnis der von den militärischen Chefs dargelegten ausgezeichneten Lage und da ihr die in Aussicht gestellten Erfolge auf dem Fuße folgten, so konnte und kann kein Mensch in ihr ein Symptom von »Schwäche« erblicken. Dazu trat
2. der Unwille über die Verzögerung der preußischen Wahlreform und der inneren Neuordnung überhaupt. Da die entscheidenden Reformen nicht im sachlich geeigneten Augenblick: bei Eröffnung des Tauchbootkrieges, angekündigt worden waren, entstand, angesichts der Agitation der Rechten, der fatale Anschein, daß auch politisch unabweisbare Notwendigkeiten nur als »Konzessionen«, unter einem Druck, erledigt werden würden. Dem ein Ende zu machen, war politisch richtig. Endlich machte sich
3. der Unwille Luft über die niemals von der Leitung unserer Seestreitkräfte, wohl aber, trotz aller Warnungen vor dem unausbleiblichen Rückschlag, von anderen Seiten – am unverantwortlichsten[216] von Herrn von HEYDEBRAND – genährte Erwartung: daß der Tauchbootkrieg schon jetzt England zur »Kapitulation« zwingen werde. Dem Unfug war nie hinlänglich bestimmt entgegengetreten worden. Der Zorn darüber explodierte im gleichen Augenblick, wo über den zu erwartenden Erfolg tatsächlich Klarheit geschaffen war.
Irreführend an den Vorgängen war zweierlei: einmal die Verquickung der Friedensfrage mit den Problemen der Neuorientierung, dann aber der verworrene Verlauf der Krise selbst. Zunächst von dem ersten.
Es ist lächerlich zu glauben, der Krieg wäre auch nur um einen Tag später ausgebrochen, wenn Deutschlands Verfassung derjenigen Frankreichs oder Englands geglichen hätte wie ein Ei dem anderen, nachdem einmal diese Weltkonstellation geschaffen und dadurch dem russischen Imperialismus eine nie wiederkehrende Chance gegeben war. Und jedes Kind kann sehen, daß jetzt die Gegner die deutsche Demokratie nur deshalb umschmeicheln, weil sie sich einbilden, ihr Sieg könne eine Schwächung Deutschlands bedeuten. Auf die naive Frechheit einer Einmischung in innerdeutsche Verfassungsfragen vollends wird jeder Deutsche ohne Parteiunterschied dem Ausland, welches ihn mit »Befreiung« zu beglücken verspricht, ein für allemal mit der bekannten freundlichen Einladung des belagerten GÖTZ VON BERLICHINGEN antworten. Das, was man die »Demokratisierung« der deutschen politischen Institutionen nennt, verlangen wir als unentbehrliches Mittel der Erhaltung der Einheit der Nation in einem Augenblick, wo wir einem vielleicht noch langen Verteidigungskrieg entgegengehen, die Parlamentarisierung aber als Garantie der Einheitlichkeit in der Führung der Politik und der künftigen Vermeidung jener Fehler, welche in der Vergangenheit allerdings an der Entstehung dieser Weltkoalition gegen uns nicht unbeteiligt gewesen sind. Aber keine Partei, welche Deutschlands Interessen und Ehre preisgäbe, würde sich auch nur einen Augenblick in der Macht behaupten können.
Woher rührt nun aber im Inland die schiefe und verwirrende Verquickung der beiden Fragen: eines sachlichen Friedens auf Grundlage der Verständigung einerseits und der freiheitlichen Neuordnung anderer seits, miteinander? Das Gerede und Geschreibe der Literaten ist es gewesen, welches sie zuerst in Verbindung miteinander gebracht hat. Von Kriegsbeginn an haben sie unseren nationalen Existenzkampf[217] umzufälschen getrachtet zu einem Kampf für die jetzige, angeblich spezifisch »deutsche«, rein bürokratische Staatsstruktur gegen eine angebliche »Verschwörung« der westeuropäischen Demokratie. Die große Mehrheit der Nation aber weist es zurück, daß unsere Brüder draußen für nichts besseres als für solche Literatenprodukte und für die durch sie verklärte kontrollfreie Beamtenherrschaft ihr Blut vergossen haben sollen. Die Struktur eines Staates hat sich ausschließlich nach den sachlichen welt- und kulturpolitischen Aufgaben zu richten, vor welche die Nation sich gestellt sieht.
Auch die irreführende Art des Verlaufs der Krise war letztlich begründet in der inneren Struktur des heutigen Parlaments und vor allem: seiner Stellung zur Regierung. Die deutsche Beamtenregierung stand ihm als eine fremde Gewalt gegenüber, welche lediglich das Beamtentum repräsentierte, innerhalb der politischen Parteien aber nicht wurzelte und sie daher nicht zu leiten vermochte. Das Parlament war seit BISMARCK für positive politische Leistungen machtlos gemacht, und neben der Erörterung von Budget- und Gesetzesvorschlägen auf rein »negative Politik«: Beschwerde und Kritik der Maßregeln jener außerparlamentarischen politischen Gewalt, beschränkt. Es konnte keine Stätte sein, auf welcher politische Führer von der Qualität der BENNIGSEN, VÖLK, MALLINCKRODT, BETHUSY-HUC u.a. gediehen. Ein Parlament ohne fest eingeschulten Apparat von Führern aber, der in Fällen einer Krise sofort in Aktion tritt, und mit dem der Monarch über Programm und Persönlichkeiten Fühlung nimmt, ist nichts Besseres als irgendeine andere Menschenansammlung, und ein führerloses Aufflammen politischen Wollens in ihm verläuft daher nach Art eines Sklavenaufstandes. Bis in die letzten Einzelheiten der heutigen parlamentarischen Konvention und der Geschäftsgebarung der Fraktionen ist alles auf die selbstverständliche Voraussetzung abgestellt: daß dies Parlament und seine Parteiführer niemals in die Lage kommen werden, eine Mitverantwortung für das Schicksal des Staates zu übernehmen. Wie wenig aber eine außerhalb stehende Beamtenherrschaft ein Parlament zu leiten in der Lage ist, zeigte die durch keinerlei sachliche Gründe bedingte Kopflosigkeit am Bundesratstische. Die deutsche Regierung war eben seit langem ein Nebeneinander von Beamtenressorts, nicht eine von einem Politiker dirigierte Staatsleitung. Der ganze Hergang war ein Schulparadigma: wie das Fehlen eines normal entwickelten Parlamentarismus in Krisenfällen wirkt. Niemals wird da eine Änderung[218] eintreten, wenn man die Reichstagsparteien nicht fortwährend zu klarer, ausdrücklicher Stellungnahme gegenüber den sachlichen Fragen sowohl wie den Persönlichkeiten nötigt. Dafür aber sind uns sogar die äußeren Formen abhanden gekommen. Jedenfalls ist derartiges in der Julikrise nicht geschehen. Daß es nicht geschah, war, vom eigenen Interesse der Regierung aus, ein schwerer Fehler. Um das einzusehen, braucht man sich die Lage, in welche die Parteien dadurch gesetzt worden wären, nur zu vergegenwärtigen. Und es ist völlig klar, wie grundlegend anders die Stellung der neuen Männer dadurch nach innen und außen geworden wäre, und wie dies auf die politische Situation zurückgewirkt hätte. So aber trat, wieder unter dem Eindruck der unredlichen Sophistik der Rechten, im August alsbald die gleiche, mühsam aufs neue beschworene Situation ein, deren Einzelverlauf darzulegen noch nicht an der Zeit ist, die aber jedenfalls eine Stärkung der Regierung nicht bedeutet hat. Nicht das Parlament und die Parteien, wie der äußere Anschein glauben machen könnte, tragen dafür die Verantwortung. Es stecken ja lediglich Prestige-Interessen des Beamtentums, und gar nichts anderes, dahinter, wenn so ängstlich schon der äußere Anschein vermieden wird, als ob man bei der Auswahl der leitenden Persönlichkeiten des Reichs auch die Führer der Volksvertretung zu Rate gezogen habe. Erstaunlich war es vollends, in diesem Zusammenhang die Bemerkung hören zu müssen: der Bundescharakter des Reiches stehe einer solchen Befragung der Parteien im Wege. Nach der Verfassung (Art. 18) hat der Bundesrat in die Ernennung sämtlicher Reichsbeamter mit Einschluß des Reichskanzlers mit keinem Worte hineinzureden, und es wäre ein verfassungswidriger Übergriff, wenn von seiten eines Bundesstaates versucht würde, die Zurateziehung der Volksvertreter zu hindern.
Ebenso fehlerhaft war aber die bisherige Organisation der parlamentarischen Einflußnahme auf die Regierungsgeschäfte. Aus dem Hauptausschuß des Reichstages kann recht wohl einmal ein leidlich geeignetes Instrument der fortlaufenden Verwaltungskontrolle entstehen, sofern ihm die dafür unentbehrlichen Mittel (Enqueterecht) gegeben werden. Aber nimmermehr ist eine vor Hunderten von Zuhörern verhandelnde Versammlung geeignet, hochpolitische Fragen zu diskutieren oder wohl gar: Entschließungen darüber zu fassen. Die ganze völlig unnötige Erregung in der Öffentlichkeit war durch diesen technischen Fehler bedingt, – Politik wird innerhalb wie außerhalb[219] der Demokratie überall von wenigen gemacht. Parteien eines politisch aktiv mitarbeitenden Parlaments dürfen also nicht nach Art von »Zünften«, sondern müssen nach Art von »Gefolgschaften« organisiert sein. Aus dem jetzt für einen Einzelfall geschaffenen Siebenerausschuß könnte, heißt das praktisch, nur dann ein politisch leistungsfähiges Gebilde vielleicht entstehen, wenn
1. die darin sitzenden Parteivertreter unbedingte Vollmacht ihrer Parteien haben (oder eventuell sich jederzeit in wenigen Stunden von einem permanenten Parteiausschuß verschaffen können), –
2. wenn sie ständig und jederzeit über alle politisch maßgebenden Vorgänge (unter Diskretionspflicht) auf dem laufenden gehalten werden. Sonst nicht. Und was soll es heißen, daß man mit diesen sieben Parteivertretern Bundesratsgesandte deutscher Kleinstaaten zusammensetzt? Wird etwa dadurch das politische Gewicht des (zum Hineinreden in die Außenpolitik verfassungsmäßig gar nicht befugten) Bundesrats oder vollends die »Idee« des »Föderalismus« gestärkt? In die gemeinsamen Sitzungen gehören vernünftigerweise neben den Vertretern der zwei bis drei größten Mittelstaaten die vier oder fünf Chefs der für die Kriegszeit wichtigsten militärischen und zivilen Ressorts des Reichs, vorbehaltlich der Zuziehung anderer, vor allem preußischer Ressortchefs nach Bedarf. Beschlüsse zu fassen, ist ja ein solches Gremium natürlich schon verfassungsmäßig, angesichts der alleinigen Verantwortlichkeit des Kanzlers, nicht der Ort. Sondern es kann ein Mittel werden, endlich der unvermeidlichen Direktionslosigkeit des bisher politisch strukturlosen Parlaments ein Ende zu machen, und vielleicht dadurch auch indirekt jene »Disziplin der Presse« überhaupt erst zu ermöglichen, deren Fehlen man bei uns so oft, mit einem neidischen Seitenblick auf England, beklagt, ohne sich über die Gründe klar zu werden. Zum politischen Prinzip sollte lediglich erhoben werden: daß Veröffentlichungen und Kundgebungen an das Ausland, welche durch den Namen des Monarchen selbst gedeckt werden, nicht ohne beratende Anhörung dieses Gremiums stattfinden.
Der neue Reichskanzler3 hat das Wort gesprochen: er werde »sich die Führung nicht aus der Hand nehmen lassen«. Es steht heute fester als je, daß Deutschland und seine Verbündeten einen ehrenvollen Frieden erlangen, wenn nötig: erzwingen werden, wenn die innere [220] Einheit der Nation hinter dem Willen zum Durchhalten steht. Möchten die neuen Männer uns also die Wiederholung nutzloser innerer Erschütterung ersparen und sich als nationale Politiker erweisen, nicht nur als tüchtige Beamte. Ob sie aber das Erstere sein können, das hängt davon ab, ob sie die deutsche innerpolitische Frage überhaupt richtig stellen, und das heißt so: wie ist das nach seiner jetzigen inneren Struktur zur negativen Politik verdammte Parlament zum Mitträger der politischen Verantwortung umzuformen?[221]
1 Frankfurter Zeitung vom 7. September 1917.
2 Reichstagsresolution vom 19. Juli 1917. (D.H.)
3 Dr. GEORG MICHAELIS, Reichskanzler vom 13. Juli bis 1. November 1917. (D.H.)
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