Wiederlegung

[1270] Wiederlegung. (Beredsamkeit)

Man wiederlegt einen andern, wenn man die Falschheit dessen, was er gesagt, oder behauptet hat, zeiget. Eigentlich ist jeder Beweis, und jede Vertheidigung eine Wiederlegung. Wir betrachten aber hier die Sache nicht in diesem allgemeinen Gesichtspunkt, noch ist unsre Absicht hier ausführlich zu zeigen, wie eine förmliche Vertheidigungsrede, beschaffen seyn müsse. Wir nehmen das Wort in dem eigentlichern Sinn, und sprechen von der Wiederlegung, als einem besondern Theil einer Rede, der gegen einen besondern Theil einer andern Rede gerichtet ist. Diese Bedeutung geben die Lehrer der Redner dem Worte.1 Es wird durchgehends für schweerer gehalten, etwas zu wiederlegen, als einen Saz, gerade zu beweisen. Quintilian sagt, es sey eben so viel leichter, einen anzuklagen, denn zu vertheidigen, als es leichter ist zu verwunden, denn zu heilen. Wir haben bereits anderswo2 angemerkt, daß es sehr leichte sey, die Menschen von etwas zu überreden, wenn sie gänzlich unpartheyisch, oder uneingenommen sind. Bey der Wiederlegung wird immer vorausgesezt, daß man schon ein Vorurtheil gegen sich habe. Dieses muß durch die Wiederlegung völlig zernichtet werden, ehe der Zwek der Wiederlegung kann erreicht werden.

Es ist aber unsere Absicht hier gar nicht, den sophistischen Rednern zu zeigen, wie eine würkliche Wahrheit könne verdächtig gemacht, oder so verdräht werden, daß der Beyfall, den andre ihr gegeben, ihr genommen werde. Nichts macht einen Redner bey Verständigen verächtlicher, als wenn er offenbaren Wahrheiten falsche Vernunftschlüsse entgegen sezt, oder sie durch ein schimmerndes Wortgepräng verdächtig zu machen sucht. Wir sezen voraus, daß blos der Irrthum wiederlegt, und das ungegründete Vorurtheil soll gehoben werden.

Cicero sezet drey Arten der Wiederlegung. 1. Entweder, sagt er, verwirft man das Fundament, worauf der zu wiederlegende Saz gegründet ist; 2. oder man zeiget, daß das was daraus geschlossen worden, nicht daraus folge; 3. oder man sezet dem Vorgeben, oder dem Saz etwas entgegen, das noch mehr oder doch eben so viel Schein hat. Hernach merkt er an, daß ofte der Scherz ungemein viel zur Wiederlegung beytrage.3

Die beyden ersten Fälle der Wiederlegung haben statt, wenn das, was man wiederlegen will, den würklichen Schein der Wahrheit, oder einen scheinbaren Beweis für sich hat. In diesem Fall ist entweder das Fundament, worauf der vermeinte Beweis sich gründet, oder der Schluß, der daraus gezogen wird, unrichtig; folglich muß die Wiederlegung auf eine der zwey ersten Arten geschehen. Ist aber das, was man wiederlegen soll, ein blosses Vorgeben, eine Behauptung, die durch keinen Beweis unterstüzt ist; so kann es auch nicht wol anders, als auf die dritte Art wiederlegt werden. So wiederlegt Hektor den Polydamas, der wegen [1270] eines bösen Zeichens die Fortsezung des Streits abrathet, durch zwey Worte: Das beste Zeichen für uns ist, daß wir für das Vaterland streiten.4 Zu dieser Art der Wiederlegung sind die Machtsprüche fürtreflich;5 die mehr würken, als weitläuftige Gegenbeweise. Was Cicero von der guten Würkung des Scherzes anmerkt, bezieht sich hauptsächlich auf diese Art der Wiederlegung. Denn wenn man eine Meinung lächerlich machen kann, so getraut sich nicht leicht jemand, ihr beyzupflichten. Als ein gutes Beyspiehl hievon kann die Antwort angeführt werden, die Hannibal dem Gisko gegeben, der eine fürchterliche Beschreibung von dem römischen Heer gemacht hatte. »Das ist freylich merkwürdig, sagte der Heerführer; aber das sonderbareste dabey ist dieses, daß unter so viel tausend Römern keiner Gisko heißt!« Freylich macht der Spott oder Scherz allein keine Wiederlegung, und muß auch nirgend gebraucht werden, als wo völlig ungegründete zugleich ungereimte Meinungen, oder Behauptungen, die schädliche Würkungen haben könnten, abzuweisen sind.

Bey jeder Wiederlegung hat man sorgfältig zu bedenken, worauf eigentlich die Wahrscheinlichkeit, oder Glaubwürdigkeit dessen, was man wiederlegen will, beruhe. Denn dieses ist der eigentliche Punkt, worauf es bey der Wiederlegung ankommt. Man ist geneigt etwas falsches für wahr, oder etwas unwichtiges für wichtig zu halten, entweder; weil scheinbare Gründe dafür vorhanden sind; oder weil die Sache mit unsern Vorurtheilen, oder Neigungen übereinstimmt; oder endlich, weil man für die Person, die die Sache behauptet, eingenommen ist. Hat man entdeket, aus welcher dieser drey Quellen die Glaubwürdigkeit entspringt; so weiß man auch wogegen man bey der Wiederlegung zu arbeiten hat.

1Refutatio dupliciter accipi potest. Nam et pars defensoris tota est posita in resutatione: et quœ dicta sunt ex diverso, debent utrimque dissolvi: et hœc est proprie, cui in causis quartus assignatur locus. Quint. Inst. L. V. c. 13.
2S. Ueberredung.
3Resistendum - aut iis quæ comprobandi ejus causa sumuntur reprehendendis; aut demonstrando id quod cencludere illi velint non effici ex propositis, nec esse consequens; aut afferendum in contrariam partem quod sit aut gravius, aut æque grave. – Vehementer sæpe utilis jocus, et facetiæ. In Orat.
4Il. XII. vs. 243.
5S. Machtspruch.
Quelle:
Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 2. Leipzig 1774.
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