Es wird nämlich damit eine Activ- und Passivschuld zugleich berichtigt und überdies kann auf diesem Wege ein böser Schuldner noch zur Leistung seiner Zahlung gezwungen werden.
Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 14.