1. Der Anwalt (Morsche) mag sich zerreissen, wenn der Richter (Dajjen) nicht will. (Jüd.-deutsch.) – Tendlau, 760.
Der Untergeordnete kann wenig gegen die Willkür des Uebergeordneten durchsetzen.
2. Junger Anwalt macht den Process alt und die Tasche kalt.
Frz.: De jeune advocat, procès perdu. – De jeune procureur cas mal entendu. (Gruter.)