*1. Ich (er) muss immer über Bänkel springen. – Gomolcke, 549; Frommann, III, 411.
Wahrscheinlich von einer (Schul-?) Strafe entlehnt. Ein anderer meint, die Redensart könne wol vom Femgericht ihren Ursprung haben. »Bei demselben«, sagt er, »sass man mit übereinander geschlagenen Beinen«. Der Fron warnte den Angeklagten, indem er ihn mit einem geschälten Weidenstock über die Schienbeine schlug, worauf jener die Beine über die Bank schwenkte und die Versammlung verliess. Diese Warnung erhielt er dreimal; blieb sie erfolglos, so verfiel er dem Gericht.
*2. Ma muss immer bey da Loithen übers Benkel springen. – Robinson, 504.