* Durchstechereien haben. – Frischbier, II, 587.
Auch Durchsteckerei, d.i. geheimes Einverständniss in verbotener oder nicht ganz gesetzlicher Sache mit jemand haben, eine Verabredung mit jemand zum Zweck der Täuschung, Betrügerei. »Ich setze meine Ehre, dass du da Durchstecherei hast.« – »Herr Professor, wo dies nicht Durchstecherei ist, so heisse ich Klöhsken.« (Sophien's Reise, III, 205; VI, 327.)