1. In Geldsachen hört die Gemüthlichkeit auf. – Büchmann, 194.
Der Ausspruch lautet nach den stenographischen Aufzeichnungen eigentlich: Bei Geldfragen hört die Gemüthlichkeit auf, und gehört einer Rede Hansemann's an, die er in einer Sitzung der vereinigten Curien des ersten preussischen Landtags am 8. Juni 1847 zur Begründung seines Gutachtens in Betreff der preussischen Ostbahn gehalten hat. Das »Heiterkeit in der Versammlung« erregende Wort ist dadurch veranlasst, dass Hansemann sich dagegen erklärt, die Kosten für die Ausführung der erwähnten Bahn mittels einer Anleihe zu bestreiten, weil kein Gesetz vorgelegt sei für eine solche, Umfang und Bedingungen derselben betreffend. »Ein solches Gesetz«, sagt Hansemann wörtlich, »ist nicht vorgelegt; es muss aber die erste Regel einer ständischen Versammlung sein, wenn es sich um Greldfragen handelt, es damit sehr genau zu nehmen. Bei Geldfragen hört die Gemüthlichkeit auf, da muss blos der Verstand uns leiten.« (Vgl. Preussens ersten Reichstag von A. Th. Woeniger, Berlin 1847, VII, 55, und: Der erste preussische Landtag in Berlin 1847, Abth. 2, Hft. 12, S. 1507; Westdeutsche Zeitung, 1849, Nr. 210.) Die Osmanen sagen ähnlich: Das Geschäft kennt weder Vater noch Mutter. (Schlecha, 126.)
Frz.: Dès qu'il s'agit d'argent et de comptes, finissez tout, ou vous ne finirez rien. (Cahier, 2089.) – Sur argent amy ne parent. (Leroux, II, 88.)
2. In Geldsachen muss man sich kein Gewissen machen. – Meisner, 133.