1. Handgeld macht keinen Kauf. – Graf, 243, 120.
Das Handgeld gehört zu den Formen, durch welche ein Kaufcontract als abgeschlossen erklärt wird. Es [333] heisst auch Toppschilling, Gottes- oder Heilgengeistspfennig, gewöhnlicher: Dran- oder Draufgeld. Es gehört nicht zum Wesen des Kaufs, aber es sichert ihn. Wer zurücktritt, verliert es, und es heisst dann Reugeld.
Altfries.: Ara maket neen caep; handgeld maakt geen kop. (Hettema, XXXII, 9, 248.)
*2. Einem ein gut Handgeld geben.
Dän.: At give een godt handsel. (Prov. dan., 271.)
*3. Ich habe heut noch kein Handgeld gemarkt.