Handgeld

[951] Handgeld, 1) so v.w. Angeld, vgl. Arrha; 2) vornehmlich in Staaten, wo freiwillige Werbung zum Soldaten stattfindet, od. stattfand, das Geld, welches Jemand, der sich zum Soldatenstand verpflichtete, erhielt od. erhält; nach Annahme desselben u. nachdem er einen Militärhut aufgesetzt erhalten hatte, war er zum Dienen verpflichtet; meist betrug es 4 bis 6 Louisd'or.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 951.
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