1. Klapp, sagte Knitt, da hatt' er eine Fliege gefangen. – Simrock, 5714; Hoefer, 619.
2. Klapp un klar. – Eichwald, 1031.
*3. A Klapp (Schlag) auf 'n ⇒ Rambam (s.d.).
Zur Bezeichnung endgültiger Entscheidung. Das Gesetzbuch, welches nach dem Verfasser ebenfalls Rambam genannt wird, gilt als letzte Entscheidungsstelle in Processsachen.