Klapp

1. Klapp, sagte Knitt, da hatt' er eine Fliege gefangen.Simrock, 5714; Hoefer, 619.


2. Klapp un klar.Eichwald, 1031.


[Zusätze und Ergänzungen]

*3. A Klapp (Schlag) auf 'n Rambam (s.d.).

Zur Bezeichnung endgültiger Entscheidung. Das Gesetzbuch, welches nach dem Verfasser ebenfalls Rambam genannt wird, gilt als letzte Entscheidungsstelle in Processsachen.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870.
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