*1. Einem einen Klapf anhängen. (Schwaben.) –
Einem Böses nachreden.
*2. Einem heimlich einen Klapf geben. (Schweiz.) – Denzler, II, 172a.
Ihn verleumden. Der Klapf, das Kläpflein ist ein Fleck, den man einem an seine Ehre bringt. (Vgl. Grimm, V, 953 fg.)
Mhd.: Ein kläpfelin slahen. (Wigalois.)