* Er hat wieder Knas gelegt (Strafe gezahlt). – Tendlau, 175.
Als Vorwurf, wenn jemand aus Ungeschicklichkeit oder Unvorsichtigkeit ein Gefäss, ein Glas u.s.w. zerbrochen hat. Geknasst werden = Strafe erleiden. Sein Kind verknassen = verloben, weil bei der Verlobung die Strafe für den zurücktretenden Theil festgesetzt wurde.