Lehnsbrief

Neuer Lehnsbrief macht kein neues Lehn.Graf, 557, 24; Lünig, III, 555.

Das Lehn bleibt, wenn auch durch eine spätere Verleihung nur einzelne Befugnisse des Lehnsmanns erweitert oder gewährt werden.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 1880.
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