Wer den Morgenschatten hat, soll den Zaun machen. – Pistor., I, 67; Graf, 85, 119.
Für die Bestimmung, dass derjenige, auf dessen [732] Grund und Boden des Morgens der Schatten von dem Zaune fällt, die Herstellung- und Unterhaltungspflicht desselben habe, kann ich keinen Grund finden; auch Pistorius bemerkt, dass er keine kenne; für den umgekehrten Fall läge er nahe.