2. Die Poathen belieben 's Kind oazurieren, sagte der Pathe, und griff dem achtzehnjährigen Mädchen ans Mieder. (Oberlausitz.)
3. Meines Pathen Kind nehme ich nicht mit Recht. (S. ⇒ Gevatter 9, ⇒ Gevatterschaft 2 und ⇒ Taufstein.) – Graf, 550, 114.
Das Verhältniss des Pathen zum Täufling oder Firmling (geistliche Sippe) bildet ein Ehehinderniss.
Mhd.: Meines tottes neme ich nicht wol mit recht. (Senckenberg, 375, 41.)
*4. Einem die Pathen (die Wahrheit) sagen.
*5. Ich will dabei nicht Pathe stehen.
Ich will dazu nicht mitwirken, damit nichts zu thun haben.
6. Der Pat ist tod, die Gevatterschafft hat ein end. – Monatsblätter, 12, 60.
7. Unseres Pathen Pathen, den haben wir zum Pathen auch. – Sanders, 128.