Wer ein Schriftsass ist, hat auch einen Landesfürsten. – Eisenhart, 644; Simrock, 9205; Pistor., X, 80.
Unter Schriftsassen, im Gegensatz zu den Amtssassen, die in erster Instanz unter einem Amte standen, sind diejenigen Adelichen gemeint, denen die Befehle unmittelbar aus der landesherrlichen Kanzlei zugefertigt wurden. Das Sprichwort will daher sagen, dass die, welche als Schriftsassen der Kanzlei eines Landesfürsten unterworfen, auch dessen Unterthanen sind.