1. Einer mag vberweldigt werden, aber zween mögen widerstehen. – Petri, II, 181; Henisch, 847, 18.
2. Wer den andern überwältigt, hat das Recht gewonnen. – Graf, 467, 567; Hartknoch, 549.
Von der Entscheidung durch den Zweikampf und der Rechtsanschauung, dass der Stärkste Recht hat. (S. ⇒ Gott 656, ⇒ Kampf 13 und ⇒ Sieg.)