Vergehen (Subst.).
1. Ein bekanntes (eingestandenes) Vergehen ist halb nicht geschehen.
It.: Chi non conosce d'hauer errato, non merita che gli sia perdonato. (Pazzaglia, 282, 1.)
2. Kein Vergehen, es hat seinen Stachel.
Die Chinesen sagen: Kein Verbrechen ohne Gewissensbisse, und keine Gewissensbisse ohne Verbrechen. (Cibot, 174.)