Der Vorbelehnte hat die Vorlachter auf den Nachbelehnten. – Graf, 129, 365.
Der Bergbau gehört zu den Regalen. Das Recht auf die zu fördernden Fossilien muss durch einen Erlaubnissschein (Belehnung) erworben werden. Wer diese Belehnung zuerst erhalten hat, heisst der Vorbelehnte; und er geht, was der Sinn des Sprichworts ist, allen Bergbauern vor, welche die Belehnung erst später erhalten haben.
Mhd.: Der vurbelehnter haidt die vorlachter vff den nachbelehenten. (Grimm, Weisth., II, 797.)