Abhalsen , verb. reg. act. 1) Den Hals, die Kehle abschneiden; im gemeinen Leben einiger Gegenden, wie abkehlen und abgurgeln. 2) Den Leithund abhalsen, bey den Jägern, ihm die Halse, oder das Halsband abnehmen. So auch die Abhalsung
Abposten , verb. reg. act. in gewissen Posten oder Summen abzählen, ein Zeitwort, welches nur im Forstwesen üblich ist, wo es so viel bedeutet, als das verkaufte Holz dem Käufer in gewissen Posten zuzählen. Daher die Abpostung.
† Absätzig , adj. et adv. welches nur in den Bergwerken üblich ist. Ein absätziger Ort, dessen Beschaffenheit eine Abänderung leidet; wenn sich z.B. in einem geschmeidigen Steine eine Bergfeste zeiget.
* Abörtern , verb. reg. act. 1) Von Ort, das Ende; bey den Tischlern, das abgehobelte Holz nach der wahren Länge absägen. 2) In den Rechten durch gerichtliches Erkenntniß entscheiden, aburtheilen. S. Erörtern.
Abrindig , -er, -ste, adj. et adv. Abrindiges Brot, abgebackenes, wenn die Rinde von der Krume abstehet. † Sich abrindig sitzen oder gehen, im Scherze, sich durch vieles Sitzen oder Gehen Blasen verursachen.
Abbrühen , verb. reg. act. 1) Mit heißem Wasser wegbringen. Die Federn, die Haare abbrühen; und dann auch metonymisch, ein Huhn ein Schwein abbrühen, demselben die Federn, die Haare abbrühen. 2) Gehörig brühen. Das Kraut wohl abbrühen.
Abfärben , verb. reg. 1) Ein Activum, bey den Gärbern, dem Leder die gehörige Farbe geben. 2) Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, farbige Theile fahren lassen. Das Tuch färbt ab. Die Wand hat abgefärbt.
Ablängen , verb. reg. act. 1) In den Bergwerken, in die Länge graben oder bauen. Eine Strecke ablängen. 2) Bey den Zimmerleuten, nach der gehörigen Länge abhauen oder abschneiden. Einen Stamm zu einer Röhre ablängen.
Abhênken , verb. reg. act. welches eigentlich das Intensivum von abhängen ist, aber mit demselben gleich bedeutend gebraucht wird, ob es gleich seltener vorkommt, das angehenkte abnehmen, S. Henken.
Abrahmen , verb. reg. act. den Rahm oder die Sahne von der Milch nehmen; auch absahnen. Die Milch abrahmen. In einigen Mundarten, z.B. der Lausitzischen, auch abraumen, Niedersächsisch abrohmen, ingleichen abflöten.
Abdáchen , verb. reg. act. 1) Des Daches berauben. Ein Haus abdachen. 2) Abhängig wie ein Dach machen; besonders in der Kriegsbaukunst und dem Gartenbaue. S. das folgende. Im Deichbaue abflachen.
Abkarten , verb. reg. act. nur in der figürlichen von dem Kartenspiele hergenommenen Bedeutung, etwas Böses heimlich verabreden. Er hatte es schon so mit ihr abgekartet. Ein abgekartetes Spiel. Ein abgekarteter Handel.
* Abmehren , verb. reg. act. welches nur allein im Oberdeutschen üblich ist. 1. Von mehren, theilen, abtheilen, S. Abfinden und Mehren. 2. Von mehr, plus, durch die meisten Stimmen abschaffen. Ein Gesetz abmehren.
Abhängen , verb. reg. act. dasjenige, was angehänget war, abnehmen, herab hängen. Die Gewichte einer Uhr abhängen. Die Blasebälge abhängen, in den Schmelz- und Hammerwerken, damit sie nicht mehr gehen.
Abhêllen , verb. reg. act. von hell; gehörig hell machen, eigentlich nur von flüssigen Körpern, das Helle derselben von dem trüben Bodensatze abgießen, abklären. Den Wein abhellen.
* Abholzig , -er, -ste, adj. et adv. im Forstwesen, ein abholziger Baum, der über dem Stamme zu schwach ausfällt, und folglich zu Bauholz unbrauchbar ist, und auch abschüssig genannt wird.
† Abrinnen , verb. irreg. neutr. S. Rinnen, welches das Hülfswort seyn erfordert, hinab rinnen. Das Wasser ist von dem Berge abgeronnen, doch nur in der niedrigen Sprechart.
† Abrispen , verb. reg. neutr. mit seyn, in der Landwirthschaft. Der Hafer rispet ab, wenn er bey dem Aufharken aus der Rispe fällt; in manchen Gegenden abraspen, abraspeln.
* Abäußern , verb. reg. act. an einigen Orten, einen Leibeigenen oder Unterthan von dem Gute, welches er besessen, treiben. Am Niederrheine wird solches auch abmeiern genannt. Daher die Abäußerung.
† Abpöhlen , verb. reg. act. ein Kunstwort der Gärber, für abhaaren, die Haare abstoßen, welches ohne Noth aus dem Franz. poile, das Haar, gebildet ist.
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