Abschläudern

[95] Abschläudern, verb. reg. 1. Activum, mit der Schläuder forttreiben. Einen Stein abschläudern. Daher die Abschläuderung. 2. Neutrum, mit seyn, schläudernd abfahren. So schläudern bey den Zeugwirkern die Spulen ab, wenn sie unter dem Spulen ab- und ausspringen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 95.
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