[122] Abtäfeln, verb. reg. act. mit dem gehörigen Täfelwerke versehen. Ein Zimmer abtäfeln. Daher die Abtäfelung.
Anm. In Oberdeutschland bedeutet, einen abtäfeln, ihn gleichsam mit lebendigen Farben abmahlen, nach allen seinen Fehlern schildern, und hier ist es von dem Lat. tabula, ein Gemählde, entlehnet.
Adelung-1793: Abtafeln