[137]Abwürzen, verb. reg. act. mit dem gehörigen Gewürze versehen. Eine Speise abwürzen. Die Speisen wohl abwürzen. Und im niedrigen Scherze, einen abwürzen, mit einer bittern Antwort, einem derben Verweise abfertigen. So auch die Abwürzung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 137.