[270] Anbiegen, verb. irreg. act. S. Biegen. Eigentlich, durch Biegen einem andern Körper nähern. Ein Reis an die Wand, an den Pfahl anbiegen. Figürlich, in Oberdeutschland und einigen Hochdeutschen Kanzelleyen, für beyfügen. Nach dem Inhalte des hier angebogenen Schreibens. Daher die Anbiegung, in der ersten eigentlichen Bedeutung.