[293] * Anfêrtigen, verb. reg. act. welches eigentlich in Oberdeutschland einheimisch ist, aber doch auch in den Hochdeutschen Kanzelleyen und bey den Handwerkern vorkommt. Dort bedeutet es so viel als zufertigen, zuschicken: einem einen Befehl anfertigen. Hier aber so viel als aufgeben, besonders in der R.A. einem ein Meisterstück anfertigen. So auch die Anfertigung.
Anm. Ehedem bedeutete es auch angreifen, so wohl feindlich und mit Waffen, als auch gerichtlich und mit Gründen, wovon Haltaus, Frisch, und G. Ölrichs im Glossar. ad Statuta Bremensia, Beyspiele gesammelt haben.