Anweiser, der

[402] Der Anweiser, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, der dazu gesetzt ist, andere anzuweisen, in der ersten eigentlichen Bedeutung. So führet bey den Floßwerken derjenige, der zum Anweisen des Holzes bestimmt ist, den Nahmen eines Anweisers. Der Assignant, oder der einem andern Geld anweiset, wird gleichfalls so genannt. Endlich heißt an einigen Orten auch der Curator, der unmündigen Personen bestellet wird, ein Anweiser.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 402.
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