Auffordern

[489] Auffordern, verb. reg. act. Eigentlich aufzustehen fordern. So sagt man noch: eine Person zum Tanze auffordern. Figürlich, jemanden zu Leistung einer Pflicht fordern, oder ermahnen, besonders wenn man ein gewisses Recht über ihn hat. Eine Stadt, eine Festung auffordern, sich zu ergeben. Die Besatzung ist bereits aufgefordert worden. Ingleichen überhaupt so viel, als nachdrücklich zu etwas ermahnen. Eine doppelte Dankbarkeit fordert dich auf, mir dieses nicht abzuschlagen. Du forderst mich zu einer Freude mit dir auf. Du bittest mich, du forderst meine Tugend auf, Dusch. So auch die Aufforderung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 489-490.
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