[928] Auffordern (einer Festung zur Übergabe). Um die eignen Kräfte od. den anzugreifenden Platz möglichst zu schonen, wird oft schon beim Erscheinen vor einer Festung, namentlich wenn dieselbe nicht genügend ausgerüstet ist u. auch weder Verstärkung noch Entsatz zu hoffen hat, meist aber erst wenn der Angriff den Vertheidiger erschüttert hat, von dem Angreifer der Antrag gestellt, auf dem Wege der Unterhandlung die Festung an ihn zu überlassen. Während der Unterhandlung ruhen dann alle Angriffs- wie Vertheidigungsarbeiten. Bisweilen findet eine solche Aufforderung ihre Begründung in den politischen Verhältnissen, ohne daß die militärischen einen Erfolg hoffen lassen würden, u. in einzelnen Fällen erfolgt sie auch, um durch Einschüchterung od. Täuschung das Ziel zu erreichen.