[509] Aufliegen, verb. irreg. neutr. (S. Liegen,) welches das Hülfswort haben erfordert. 1) Auf etwas liegen. Der Balken liegt auf, auf der Mauer. In der figürlichen Bedeutung, die Last, die uns auflieget, ist im Hochdeutschen das einfache Verbum mit der Präposition, die auf uns lieget, zuweilen auch noch obliegen, üblicher, die uns oblieget. 2) Aufliegen wird in Meißen auch von dem Gesinde gesagt, wenn es außer Dienst ist, und für sich allein lebt; mit welchem Ausdrucke wohl zunächst auf die Zusammenkünfte solcher Leute gesehen wird. S. Auflage 5. 3) † Sich aufliegen, sich wund liegen, ist nur im gemeinen Leben üblich.