[606]Ausknêten, verb. reg. act. zur Genüge kneten, so lange kneten, als nöthig ist; bey den Bäckern auswirken. Ingleichen, aufhören zu kneten, Hos. 7, 4. Daher die Ausknetung in der ersten Bedeutung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 606.