[778] Bedauern, verb. reg. act. 1) Mitleiden mit etwas haben und äußern. Den Sterbenden bedauern, hieße den bedauern, der glücklicher wird, Dusch. Wie müssen die Engel unsere Unwissenheit bedauern, wenn sie um unsere Leichname die Verzweifelung die Hände ringen sehen! ebend. Irrthum mit Redlichkeit ist zu bedauern, nicht zu verlachen.
Bewundert will ein Held und nicht bedauert seyn,
Wenn ihn ein Unglück trifft,
Cron.
2) In weiterer Bedeutung, Reue, Schmerz, Unlust über etwas empfinden. Eines Abwesenheit bedauern. Wie sehr wirst du einmahl die übel angewandte Zeit bedauern.
Anm. Im Oberdeutschen wird dieses Verbum auch für kränken, impersonaliter gebraucht. Diese Schmach bedauerte den Propst und das Capitul, Bluntschli. Von der Rechtschreibung dieses Wortes S. Dauern. Das Hauptwort die Bedauerung, ist im Hochdeutschen nicht sehr gewöhnlich.