[891] Beschädigen, verb. reg. act. Schaden zufügen, doch nur von dem körperlichen Schaden, der dem Baue einer Sache zugefüget wird. Jemanden an seinem Leibe beschädigen. Einen Garten, ein Haus beschädigen. Er fiel und wurde am Kopfe beschädiget. Von der Verletzung der Ehre, des Vermögens, wie Ps. 7, 5; Sprichw. 22, 3; Ezech. 18, 12, und an andern Orten der Deutschen Bibel, ist dieses Wort im Hochdeutschen ungewöhnlich. Daher die Beschädigung, so wohl von der Handlung, als auch dem dadurch zugefügten Schaden selbst.
Anm. Beschaden, wovon unser Zeitwort das Intensivum ist, war ehedem so wohl im Oberdeutschen, als Niedersächsischen bekannt genug. In dem 1275 zusammen getragenen Augsburgischen Stadtrechte bedeutet beschädigen auch gerichtlich belangen. In der heutigen Bedeutung ist im Oberdeutschen das einfache schädigen üblich.