[965] Die Bewandtniß, plur. inus. die Beschaffenheit, die Verbindung mehrerer Umstände, am häufigsten mit dem Verbo haben, und unpersönlich. Es hat eine ganz andere Bewandtniß mit ihm, mit ihm verhält es sich ganz anders. Es hat eine wunderliche Bewandtniß damit, die Umstände dieser Sache sind wunderlich beschaffen. Das Gebäude muß nach Bewandtniß (nach Beschaffenheit der Umstände) zwanzig die dreyßig Ellen hoch seyn.
Anm. S. das vorige. Im Oberdeutschen ist dieses Wort, wie mehrere auf -niß, ungewissen Geschlechtes, das Bewandtniß, des -sses. In eben dieser Mundart ist auch Bewandtsame üblich.