Bewehren

[967] Bewêhren, verb. reg. act. mit Gewahr versehen, wehrhaft machen, vorzüglich in der anständigen Schreibart. Oft mit Dolchen bewehrt, Zachar.


Mit Rache will ich selbst den schwachen Arm bewehren,

Weiße.


Wags mit gerechtem Grimm dich jetzt nicht zu bewehren,

Weiße.


In der Wapenkunst heißt ein Thier bewehrt, wenn dessen Zähne und Nägel sichtbar sind. Daher die Bewehrung, so wohl von der Handlung des Bewehrens, als auch in der Wapenkunst von den Zähnen, Hörnern und Klauen der Thiere, die denselben zur Wehre dienen. S. Gewehr und Wehr.

Anm. Ottfried gebraucht biuuerien für abwehren; hunger biuuerien.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 967.
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