[991] Der Beystand, des -es, plur. die -stände. 1) Hülfe, welche man jemanden leistet, so wohl etwas zu verrichten, als auch sich aus einer Verlegenheit zu befreyen; ohne Plural. Jemanden Beystand leisten, thun. Mit göttlichem Beystande. 2) Eine Person, welche jemanden beystehet, oder hilft; besonders in den Gerichten, ein Advocat, der einer der Parteyen beystehet, in welcher Bedeutung, die im Hochdeutschen zu veralten anfängt, im Oberdeutschen auch das Hauptwort Beyständer üblich ist.