[1051]Blattern, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, im gemeinen Leben, besonders Oberdeutschlandes, die Blattern haben oder bekommen. Das Kind hat noch nicht geblattert.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1051.