[1138] Die Bothmäßigkeit, plur. inus. das Recht andern zu gebiethen, Oberherrschaft, Gewalt. Unter eines Bothmäßigkeit stehen. Ein Land, eine Stadt unter seine Bothmäßigkeit bringen. Auch dieses Wort ist von biethen, so fern es befehlen bedeutet. Es hat das Ansehen eines alten Wortes; indessen wird man es doch in den ältern Zeiten vergebens suchen. Das Bey- und Nebenwort bothmäßig, von welchem dieses Hauptwort entstanden ist, ist im Hochdeutschen nicht üblich.