[1153] Die Brandmauer, plur. die -n, eine Mauer zwischen zwey Gebäuden, das Feuer bey einem entstandenen Brande abzuhalten. Ingleichen eine jede Mauer an einer Feuerstätte, weil sie[1153] gleichfalls zur Abhaltung des Feuers dienet. Daher die Brandmauer in den Küchen, in den Schmelzöfen vor den Blasebälgen, bey den Pechöfen, wo sie um den ganzen Ofen herum gehet, u.s.f. Zuweilen bedeutet dieses Wort auch die äußerste Mauer eines Gebäudes. S. 2. Brand.