[1163] Der Brauer, des -s, plur. ut nom. sing. der das Bierbrauen verstehet und verrichtet; ein Braumeister. In einigen Städten auch ein Bürger, der das Recht hat, Bier auf den Verkauf zu brauen; ein Brauherr, Brauerbe, in Erfurt ein Biereige. Im weiblichen Geschlechte die Brauerinn, plur. die -en. In Baiern heißt der Brauer ein Bräu, und die Brauerschaft, die Bräuschaft.