[1166]Die Brauordnung, plur. die -en. 1) Die Ordnung, nach welcher die brauberechtigten Bürger einer Stadt das Brauen[1166] verrichten; die Braureihe. 2) Eine obrigkeitliche Vorschrift, nach welcher das Bier gebrauet werden muß.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1166-1167.